Das Hessische Ministerium für Verwaltungsdigitalisierung hat mit sofortiger Wirkung die Stelle eines Interpol-Formularbeauftragten geschaffen. Aufgabe des Beauftragten ist es, eingehende internationale Haftbefehle zunächst in dreifacher Ausfertigung zu erfassen, mit einem Eingangsstempel zu versehen und anschließend einem zuständigen Nicht-Zuständigen zuzuweisen.

Auslöser war ein Fahndungsersuchen, das laut Ministerium zwölf Tage lang zwischen zwei Referaten hin und her gereicht wurde, weil unklar war, ob es sich um einen 'Vorgang mit Auslandsbezug' oder einen 'Auslandsvorgang mit Bezug' handelt. Beide Kategorien werden in Hessen bekanntlich getrennt bearbeitet.

„Ohne klare Zuständigkeitsstruktur kann aus einer Explosion schnell ein Zuständigkeitsvakuum werden“, erklärt Amtsleiter Dr. Manfred Kirchhoff vom neu gegründeten Referat für Grenzüberschreitende Formularlogistik. „Wir wollen nicht, dass internationale Kriminalität an deutscher Bürokratie scheitert. Das wäre schlecht fürs Image.“

Der neue Beauftragte soll künftig sicherstellen, dass jeder Haftbefehl innerhalb von 25 Werktagen mindestens einen zuständigen Schreibtisch erreicht. Für dringendere Fälle plant das Ministerium ein Express-Formular, das allerdings frühestens 2027 verfügbar sein wird.