Das neu geschaffene Bundesamt für Temperaturfragen (BfT) hat mitgeteilt, dass unkontrolliertes Schwitzen in der Öffentlichkeit künftig genehmigungspflichtig wird. Wer bei Rekordtemperaturen wie zuletzt 41,7 Grad ohne gültigen Hitzeführerschein ins Schwitzen gerät, muss mit einem Bußgeld wegen unangemeldeter Selbstüberhitzung rechnen.
Der Führerschein wird in einem viertägigen Lehrgang erworben, in dem unter anderem die korrekte Handhabung eines Sonnenhuts, das ordnungsgemäße Ausfüllen eines Schattenplatz-Antrags sowie die theoretische Prüfung 'Wasserflasche: Öffnen und Trinken' behandelt werden.
'Wir haben festgestellt, dass viel zu viele Bürgerinnen und Bürger einfach so ins Schwitzen geraten, ohne sich vorher mit den geltenden Verwaltungsvorschriften vertraut gemacht zu haben', erklärt Behördenleiter Dr. Ansgar Kühlwein. 'Das muss aufhören.'
Wer den Kurs erfolgreich absolviert, erhält zusätzlich einen laminierten Hitzeausweis, der berechtigt, bei Bedarf öffentlich zu stöhnen. Die Warteliste für einen Prüfungstermin liegt derzeit bei sieben Wochen, was das Amt allerdings als 'saisonal völlig normal' bezeichnet.