Das neu gegründete Bundesamt für Preisbremsenauslaufmanagement (BPAM) mit Sitz in Bonn hat am Montag seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe der 214 Mitarbeiter ist es, das Auslaufen von staatlichen Preisbremsen künftig in einem geregelten, mindestens neunmonatigen Verfahren zu begleiten, damit Bürgerinnen und Bürger nicht von plötzlich steigenden Preisen überrascht werden.

Konkret sieht der Plan vor, dass jede Preisbremse künftig in fünf Auslaufstufen abgeschmolzen wird, beginnend mit der 'Vorauslaufinformationsphase', über die 'Sensibilisierungsstufe', bis hin zur finalen 'Restbremsrestwertfeststellung'. Für jede Stufe ist ein eigenes Formular vorgesehen, das Anlage C7 heißt und in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Preisbremsenreferat einzureichen ist.

„Ein Preis darf niemals einfach so explodieren, das wäre ja wilder Westen. Er muss ordentlich, mit Ankündigungsfrist und Aktenzeichen, in die Höhe steigen dürfen“, erklärt Amtsleiterin Gudrun Bräsig-Fendt.

Kritiker bemängeln, dass allein die Erstellung der Auslaufpläne die Preise stärker steigen lasse als das eigentliche Ende der Bremse. Das Bundesamt kündigte daraufhin an, prüfen zu lassen, ob für die Prüfung der Preissteigerung durch die Prüfungsbehörde eine weitere Bremse notwendig sei.