Die Ankündigung eines 'heißen Sommers' für die Autobranche hat in Berlin ein eigens dafür zuständiges Referat auf den Plan gerufen: das neu gegründete Bundesamt für Arbeitskampfklimatologie (BAK). Dessen Aufgabe: die amtliche Prüfung, ob angekündigte Proteststimmungen den offiziellen Temperaturrichtlinien entsprechen.

Laut Bescheid, der der Redaktion in dreifacher Ausfertigung vorliegt, darf sich die IG Metall erst dann 'heißer Sommer' nennen, wenn an mindestens drei aufeinanderfolgenden Werktagen eine gefühlte Empörungstemperatur von 27,3 Grad erreicht wird, gemessen an eigens installierten Unmutsmessstationen vor den Werkstoren.

'Wir können nicht zulassen, dass jeder x-beliebige Sommer einfach als heiß bezeichnet wird', erklärt Amtsleiterin Dr. Sabine Grenzwert. 'Dafür gibt es Verfahren, Formulare und, falls nötig, einen Widerspruchsausschuss.'

Sollte die Temperatur unter den Schwellenwert fallen, drohe laut Amt eine Rückstufung auf 'laue Frühlingsbrise', was arbeitsrechtlich deutlich weniger Nachdruck verleihe. Die IG Metall kündigte daraufhin an, notfalls Fön-Kolonnen vor den Werkstoren aufzustellen, um die Vorgaben zu erfüllen.