Das neu geschaffene Bundesamt für Nachfolgeregelungen und Zuständigkeitsklärung (BNZ) hat am Dienstag seine Arbeit aufgenommen. Zuständig ist es künftig für alle Fälle, in denen unklar ist, wer wen wann und in welcher Reihenfolge beerbt, nachrückt oder kommissarisch übernimmt.

Als erste Amtshandlung prüft die Behörde derzeit in einem mehrstufigen Verfahren, ob ein möglicher neuer Bundestrainer überhaupt als 'Nachfolger' bezeichnet werden darf, solange der Vorgänger sein Büro noch nicht offiziell ausgeräumt hat. Laut internem Leitfaden ist dafür zunächst ein Antrag auf Feststellung der Nachfolgefähigkeit nötig, Formular BNZ-7b, in dreifacher Ausfertigung.

'Man kann nicht einfach jemanden vorstellen. Erst muss geklärt werden, ob überhaupt eine Vakanz im formalrechtlichen Sinne vorliegt', erklärt Amtsleiterin Heidrun Fassbinder. 'Bis dahin gilt der Posten als schwebend unbesetzt, nicht als frei.'

Sollte sich die Prüfung wie erwartet über mehrere Monate hinziehen, will das Amt zur Überbrückung einen Beauftragten für die Verwaltung der Übergangsphase des Nachfolgeverfahrens einsetzen, dessen eigene Nachfolge dann allerdings ebenfalls erst geklärt werden müsste.