Nach monatelangem Streit über die geplanten Reformpläne hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt: Bevor irgendetwas reformiert wird, prüft künftig das neu geschaffene Amt für Reformfolgenabschätzungsfolgenabschätzung (ARFF), ob die Abschätzung der Reformfolgen ordnungsgemäß abgeschätzt wurde.

Das ARFF wird mit zunächst 340 Planstellen ausgestattet, davon 12 für die Abteilung Grundsatzfragen der Abschätzungsgrundsätze. Verbände begrüßen den Schritt als Zeichen für gründliches Regierungshandeln, Gewerkschaften kritisieren hingegen, dass für die eigentliche Reform am Ende schlicht keine Zeit mehr bleibe.

„Man kann nicht einfach reformieren, ohne vorher abzuschätzen, ob die Abschätzung sitzt“, erklärt Verwaltungsforscher Dr. Herbert Klenke vom Institut für angewandte Zuständigkeitsverteilung. „Alles andere wäre unverantwortlich.“

Die Opposition fordert derweil ein eigenes Kontrollgremium, das die Arbeit des ARFF überwacht. Die Regierung zeigt sich offen für diesen Vorschlag, verweist aber darauf, dass zunächst dessen Notwendigkeit abgeschätzt werden müsse.