Nach den Vorfällen im Ausland hat das Bundesinnenministerium reagiert und ein eigenes Bundesamt für Anschlagsanerkennung (BfA) ins Leben gerufen. Dessen Aufgabe: die formgerechte Prüfung, ob ein Brandanschlag tatsächlich als solcher gewertet werden darf oder ob es sich lediglich um eine 'thermisch auffällige Sachbeschädigung ohne politischen Mehrwert' handelt.
Betroffene Amtsträger müssen künftig binnen 48 Stunden nach der Tat das Formular BfA-17b einreichen, inklusive Lichtbildern des Schadens, einer Selbstauskunft zur eigenen Beliebtheit sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Ordnungsamts. Erst nach Prüfung durch einen dreiköpfigen Fachausschuss wird der Vorfall in das Register für förmlich anerkannte Anschläge aufgenommen.
'Ein Anschlag ohne gültigen Antrag ist rechtlich gesehen erstmal nur ein Lagerfeuer', erklärt Behördensprecherin Ingrid Wachsmuth. 'Wir wollen ja niemanden vorschnell zum Opfer erklären, bevor das nicht amtlich geklärt ist.'
Kritiker bemängeln lange Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Wochen. Das Ministerium verweist auf die Möglichkeit, gegen Aufpreis ein Express-Anschlagszertifikat zu beantragen, das binnen 72 Stunden ausgestellt wird, sofern der Antragsteller noch am Leben ist.